HDF "VILLEr-Smalltalk & Stammtische"

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Thema: Fahren in der Gruppe


Helmut,

stimmt. Habe mich letztes Jahr (DMD2004) pantasielos der ersten Gruppe, die um Punkt 10:00 Uhr die Motoren startete angeschlossen. Der Tourguide war selbsternannt, d.h. er kannte die Strecke nicht und wollte sie dennoch genießen. Ergo war das Tempo. Man konnte sehen, wieviel er von der Landschaft ebenfalls versucht aufzunehmen. Es folgten 2 Pausen zum Kaffee und Mittagsessen, auf denen sich tatsächlich spontan Vorstellungsrunden ergaben. Als dann eine große Wolke auftauchte und wir den nach Hause weg abkürzen wollten, entschlossen wir uns die einzipe GPS Maschine an die Spitze zu nehmen. Er fuhr also auch die Strecke zum ersten Mal, den Weg angesagt per headset im Helm. Kleine und allerkleinste Straßen und Wege. Tempo entsprechend. Hat riesen Spass gemacht und keinem ist ein Zacken aus der Krone gebrochen ...

O.k. wir waren nur 5 Maschinen, aber hier hatte ich zum ersten Mal den Eindruck ich sehe so viel wie wenn ich alleine fahre. In einem Tross von X Maschinen fahrend kommt es mir oft so vor, als könnte ich aus der Landschaft gar nichts mitnehmen, weil's Fahren alleine alle Konzentration fordert (Tempo; Abstand; Unruhe in der Gruppe etc.).

Mal sehen, wer dieses Jahr um 10:00 Uhr die Maschinen laufen hat...



Beitrag von Erhardt_M zu diesem Thema (06.09.2011, 1542 Uhr):

Servus

Ja ich weis dieses Thema ist mit sicherheit schon mal angesprochen worden, aber da das fahren in einer Gruppe schon immer Probleme mit sich gebracht hat möchte ich dieses Thema erneut aufgreifen und da habe ich mir auch schon ein paar Gedanken gemacht. Falls es noch Ergänzungen bzw. andere Meinungen gibt, ich bin für jeden konstruktiven Vorschlag offen der das folgende ergänzt.

Wer schon einmal eine Motorradtour in einer größeren Gruppe mitgemacht hat, hat sicher auch die Probleme kennengelernt die solch ein "Massenausflug" mit sich bringt.
Die Gruppe zieht sich auseinander, einige bleiben an einer roten Ampel zurück und haben Mühe wieder den Anschluss an die Gruppe zu finden. Jetzt fällte es jemanden ein an einer anderen Position zu fahren und riskiert ein Überholmanöver, ...
Was in einer kleinen überschaubaren Gruppe noch zu handlen ist, benötigt in einer großen Gruppe doch einige Regeln.

Ich halte diese Regeln für sinnvoll und in einer Gruppe umsetzbar. Solltet Ihr meine Regelvorschläge auch für Eure Ausfahrten zu Grunde legen, beachtet bitte auch die rechtlichen Hinweise unten auf der Seite!

Zu unserem nächsten Stammtisch werde ich die evtl. ergänzten Regel zur Übernahme für die weiteren Ausflüge vorschlagen.

Regeln für das Fahren in einer Motorradgruppe

1. Jeder Fahrer hat dafür zu Sorgen dass sein Motorrad vor Antritt der Fahrt vollgetankt sowie in einem technisch einwandfreien Zustand ist.
Bei offensichtlich technischen Mängeln ist der für diese Fahrt zuständige Tourguide berechtigt den Fahrer aus der Gruppe auszuschließen.
Dies geschieht nur zur Sicherheit der ganzen Gruppe!

2. Jeder fährt für sich selbst verantwortlich!
Er hat so zu fahren wie es seinem Können entspricht und mit dem geringst mögli-chem Risiko für sich und die Gruppe.

3. Dies ist eine Ausfahrt und kein Straßenrennen!
Die Gruppe bleibt zusammen und der Erste vorne (in der Regel der Tourguide) be-stimmt das Tempo.

4. Der Tourguide wählt seine Geschwindigkeit so dass jeder in der Gruppe ohne Probleme mitfahren kann. Nicht so erfahrene Fahrer(innen) fahren möglichst weit vorne in der Gruppe.

5. In folgender Reihenfolge wird in der Gruppe gefahren:
• Tourguide
• Die unerfahrenen Fahrer(innen)
• Alle anderen Mitglieder der Gruppe
• Schlußfahrer der Gruppe (ob dies notwendig ist bestimmt vor Antritt der Fahrt der Tourguide) Der Schlussfahrer trägt zur eigenen Sicherheit eine Warnweste.

6. Auf ausreichend breiten Straßen (Autobahnen, Bundesstraßen und evtl. in der Stadt)
wird in der Gruppe versetzt gefahren (ca. 1 Motorradlänge zum schräg- und ca. 3 Motorradlängen zum gerade Vorausfahrenden Abstand). Wird angehalten, dann halten immer zwei Motorräder nebeneinander.
Auf schmalen Straßen wo dies nicht möglich ist wird hintereinander gefahren, wobei aber unbedingt auf größeren Sicherheitsabstand zu achten ist. Der Abstand sollte aber nicht so groß sein, dass die Gruppe auseinandergerissen wird.

7. Innerhalb der Gruppe wird während der Fahrt nicht überholt! Solltet Ihr in einer anderen Position fahren wollen so wartet ab bis zur nächsten Rast und ordnet Euch innerhalb der Gruppe neu ein.
In der Gruppe überholen darf nur der Schlussfahrer um dem Tourguide irgendeine Panne in der Gruppe zu melden.

8. Kein schlängeln in der Gruppe! Ihr seid alle keine Rennfahrer und Eure Reifen müssen nicht heiß gefahren werden.

9. Jeder achtet auf seinen Hintermann! Sollte dieser von der Gruppe getrennt werden (z.B. durch eine rote Ampel) so hat er durch Zeichen bzw. Hupen und verlangsamen der Geschwindigkeit (evtl. bis zum Stillstand) die Biker der vor ihm fahrenden Gruppe darauf aufmerksam zu machen.
Wenn dies jeder beachtet wird die Gruppe nicht auseinandergerissen.

10. Der Tourguide hat das Recht Biker die sich nicht an die Regeln halten, oder die Sicherheit der Gruppe gefährden von der weiteren Mitfahrt innerhalb der Gruppe auszuschließen. In der Regel ist der entsprechende Biker auf sein Fehlverhalten durch den Tourguide auf der nächsten Rast anzusprechen. Ändert dieser Biker sein Verhalten daraufhin nicht so ist er aus der Gruppe zu verweisen. Gleich aus der Gruppe kann der Biker verwiesen werden wenn er durch sein Verhalten andere Mitfahrer gefährdet.
Man muss dann nach dem Moto handeln: Lieber ziehe ich mir den Ärger eines Ein-zelnen zu als die Gesundheit oder das Leben eines Mitfahrers zu gefährden!

Hier nun noch einige rechtliche Hinweise:
Mit dem Fahren in so einer engen Formation befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone. Besonders problematisch ist eine zu hohe Gruppenstärke.
Eine zu hohe Gruppenstärke (ab ca. 20 Motorrädern) kann unter Umständen als Übermäßige Straßenbenutzung ausgelegt werden. Hierzu ein Auszug aus der Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO):
StVO §29: Übermäßige Straßenbenutzung(2)
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Hier steht zwar nicht ausdrücklich, ab wann eine Motorradgruppe ein geschlossener Verband ist, üblicherweise gilt aber eine Anzahl von maximal 20 Maschinen als Grenze.
Leider sind sich die einzelnen Landtratsämter, Kreisverwaltungsreferate und Polizeidienststellen auch nicht einig ab wann eine Sondernutzung gemaß §29 (2) StVO vorliegt. Vom Landratsamt erhält man die Aussage: "Nein, Ihre Ausfahrt brauchen Sie nicht bei uns anmelden!"
Der kontrollierende Polizist ist aber die Meinung es wäre eine Übermäßige Straßenbenutzung.

Eine weitere Problematik ist das nahe versetzte Fahren. Dies könnte als Fahren mit mangeln-dem Sicherheitabstand oder als nebeneinander Fahren auf der selben Fahrspur ausgelegt werden.


Fazit:
Das Fahren in Gruppen bringt nicht nur Vorteile sondern auch einige Problematiken mit sich. Und über diese sollte man sich auch bewußt sein.

Allzeit gute Fahrt !

Gruß aus München dem sonnigen Süden


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SUUM CUIQUE


Frisch ins Hirn!

Ich finde es gut, das das Thema "Gruppentour" von Erhardt noch mal wieder deutlich aufgefrischt wurde.
Habe nach meinem Wiedereinstieg vor drei Jahren (nach zwanzig Jahren Pause und damals keine Gruppenerfahrung),
inzwischen an vielen Gruppentouren teilgenommen und mache da auch, wie viele andere,
so meine eigenen Beobachtungen. Ich stelle fest, das die vom Tourguide vor Antritt der Tour besprochenen
Verhaltensweisen während der Durchführung der Tour Gesetz ist. Wer andere sonderbare Vorstellungen hat,
soll zu Hause bleiben. Das man sich den schwächsten Fahrern/innen anpassen muß, steht außer Frage, erfordert Disziplin,
Einsicht und Fairplay. Außerdem ist für mich an solch einem Tourtag nicht immer wichtig, das ich fahrerisch
auf meine Kosten komme, sondern daß das gesamtgemeinschaftliche Erlebnis stimmig ist.
Eine Sache, die mir letztens auf einer Tour deutlich auffiel und ich hier als Frage stellen möchte: Wenn sich innerhalb der
Gruppe überholende Pkw`s einhängen und ich dies im Rückspiegel natürlich bemerke, neige ich dazu, diese durch reichlich
rechts fahren mit rechts Blinker setzen überholen zu lassen. Denn meiner Meinung nach ist es besser, man gibt dem Pkw
die Möglichkeit, die Gruppe zügig loszuwerden, statt das nachfolgende Bikes nun versuchen, den Pkw wieder zu überholen.
Wahrscheinlich wird es aber heißen, das es zu gefährlich ist, den Pkw durch mein rechtsblinkendes Rechtsfahren zu verleiten,
womöglich noch in der gleichen Spur vorbeizufahren. Das kann eng werden???!!! Ist das richtig? Wer sagt da was zu???

Gruß Burkhard

Wenn Du etwas für Dich tun willst,
dann tu was für Andere !!!

Zuletzt bearbeitet: 06.09.11 21:00 von burkhard_CE


salve Burkhard

ich halte es so,
fahre soweit möglich rechts und lasse den PKW überholen, meist wenn er es nicht sofort versteht, kommt der lange linke Arm raus mit Zeigefinger und richtungsweisender Angabe, klappt immer und viele bedanken sich darauf hin noch freundlich.
Fühle mich besser ohne die Dose hinter meinem Moped.



Servus Farfalla

Top genau so würde ich es auch machen.

Vorausgesetzt die Verkehrslage läßt ein gefahrloses Überholen zu, denn in eine Zwangslage lasse ich mich ungern manövrieren.

Ein devotes rechtsfahren würde ich dabei auch vermeiden, denn meiner Meinung nach ermutige ich dann den ein oder anderen genervten PKW - Fahrer zu einem riskanten Überholen.

Mit einem Gruß aus dem nicht mehr so sonnigen München

Erhardt_M
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Ego sum, qui sum.
Semper excipiendi utrimque.


Eine Frage zum Thema von Laura_VIE (24.01.2012, 1850 Uhr):

Hallo liebe VILLEr und Freunde ,

mit unserem StudentenMotorradVerein aus Nijmegen wollen wir zum Saisonstart gerne in den Schwarzwald fahren. Nun hat die Tage unser Vorstand angemerkt dass es in Deutschland ein Gesetz zum Gruppenfahren geben soll, nachdem der Scout bei mehr als drei Motorrädern haftbar ist für Unfälle die in der Gruppe passieren.. Ich fand das sehr befremdlich, hab ich doch noch nie von soetwas gehört. Jetzt bin ich natürlich sehr interessiert ob hier jemand etwas dazu weiß, ist es vielleicht tatsächlich ein Gesetz dem aber einfach niemand Beachtung schenkt? Oder gibt es da noch andere 'versteckte' Gesetze zum Gruppenfahren in Deutschland?

Ich freu mich auf ein paar hilfreiche Antworten, und auch euch VILLEr bald mal wieder zu sehen!

Liebe Grüße von Laura und der Marauder.


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Laura, diese Aussage ist definitiv falsch. Mehr dazu folgt hier.
Mit recherchierendem Gruß...
SMITTY


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Haftung bei Gruppenfahrten

Treffen sich mehrere Motorradfahrer zur gemeinsamen Ausfahrt und gehören zu den Absprachen zu diesen Ausfahrten unter anderem auch die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ist hierin nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg gleichzeitig ein wechselseitiger Haftungsverzicht zu sehen.

Das Oberlandesgericht sieht das verabredungsgemäße Fahren im Pulk als besonders gefahrträchtig an, da mit diesen Fahrten notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Vorder- und Nebenmann einhergeht.

Sachverhalt:

In dem vom Oberlandesgericht zu entscheidenden Fall hatten sich vier Motorradfahrer zu einer Ausfahrt verabredet.

Die Beteiligten wollten versetzt fahren, zu der getroffenen Abrede gehörte auch, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erheblich überschritten werden sollten. n sollten.

Das Gericht hat in den Urteilsgründen folgendes festgestellt:
Dass die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung für die Teilnehmer der Fahrt nicht im Vordergrund stand, ergibt sich auch aus der unstreitigen Tatsache, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte kurz vor dem Unfall verbotswidrig (...) einen Pkw überholt hatten. In solchen Konstellationen ist nach Ansicht des Gerichts - ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Sportveranstaltungen - ein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen. Eine Inanspruchnahme des Schädigers kann danach nur erfolgen, wenn dieser eine gewichtige Regelverletzung der für die Veranstaltung abgesprochenen Verhaltensweisen begangen hatte und sich diese ursächlich ausgewirkt hatte.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials solcher Veranstaltungen sei (bei regelkonformen Verhaltens) regelmäßig zwischen den Teilnehmern stillschweigend ein Haftungsausschluss vereinbart.

Das Gericht führt dazu aus:

„Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen.

Im Streitfall war das verabredungsgemäße Fahren im “Pulk” deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Vorder- und Nebenmann einherging. Dies bedeutet aber zugleich die Inkaufnahme der damit unweigerlich verbundenen erhöhten Sturzrisiken, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit der Fahrer nie auszuschließen sind, weil jederzeit Verkehrssituationen auftreten können, auf die mit plötzlichen Richtungswechseln oder abrupten Bremsmanövern reagiert werden muss.“

Autor: Rechtsanwalt Frederick Pitz, Schwetzingen


Quelle: motorrad-recht.de

SMITTY


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ah.. vielen dank für den themenhinweis und deine antwort, werde das auch mal so weitergeben und die anderen 'beruhigen'

mit Choppergruß,
laura



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§29 Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

Quelle: verkehrsportal.de

SMITTY


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Laura, im Internet findest Du jede Menge Infos zu diesem Thema. Gesetzestexte, -kommentare, Regeln bei Gruppenfahrten, Hinweise zum Tourguide, und, und, und. Du warst ja schon öfters mit uns unterwegs und weißt wie wir es handhaben. Vernunft, Disziplin und eine klare Einweisung des Tourguides sind obligatorisch!
Gruß nach HOLLAND...
SMITTY


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Zuletzt bearbeitet: 24.01.12 19:48 von Administrator


Bei den letzten Treffen haben wir oft über das Fahren in der Gruppe bei Touren gesprochen. Als Tourguide halte ich es stets wie folgt:
- Vor Tourbeginnung Einweisung aller Piloten in den Verlauf der Ausfahrt.
- Wenig oder unerfahrene Kradler fahren hinter dem Tourguide.
- Einteilung eines erfahrenen Fahrers als Schließenden.
- Tourbeginn zwischen 0900 Uhr und 1000 Uhr.
- Pausen alle 60 bis 70 Minuten.
- Kulturpunkte unterwegs lockern auf, bilden und sind immer wieder gerne gesehen.
- Bei kleine Pausen muß man mit 15 bis 20 Minuten, bei großen (Mittags-) Pausen (Essen) mit rund 90 Minuten rechnen.
- Bei Pausen auf Toiletten für die Sozias achten.
- Tourende am Hotel o. ä. gegen 1700 Uhr.
Das alles gilt grundsätzlich, Ausnahmen bestätigen die Regel. Wichtig aber ist das die Tour nicht in Stress ausartet, besonders bei mehrtägigen Unternehmungen. So sollte nach der Ausfahrt noch Zeit bleiben für das traditionelle "After-Tour-Beer" (oder ein anderes Getränk ) mit Smalltalk, Schrittpudern und Entspannung vor dem Dinner.
Ich freue mich schon sehr auf unsere Touren in diesem Jahr!
Mit tourguidendem Gruß...
Smitty




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Zuletzt bearbeitet: 15.05.12 05:08 von Administrator


@ all,
wir sind immer hiermit gut gefahren.

Regeln für Motorrad-Gruppenfahrten (nicht bindend)

Jeder für sich ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Die Geschwindigkeit der Gruppe wird nicht von der Spitze, sondern vom Ende der Gruppe her bestimmt. Fährt der Vordermann zu schnell, ist der Abstand zu ihm entsprechend zu vergrößern. Zwischen zwei Stopps bleibt die Reihenfolge der Fahrer bestehen. Bitte nicht- innerhalb der Gruppe überholen. Das Führungsfahrzeug darf auf keinen Fall überholt werden. Jeder prägt sich seinen Vordermann und seinen Nachfolger ein. Jeder muss auf seinen Hintermann achten. Bleibt der Hintermann zurück, hält er an, blinkt rechts oder hupt er zweimal, so tut man selbst dasselbe. Reißt der Blickkontakt zum Nachfolger ab, ist das Tempo zu verringern, wenn nötig (z.B. beim Abbiegen von der Hauptrichtung) ist anzuhalten. Wer den Kontakt zur Gruppe verliert und den Weg nicht kennt hält an und wartet, bis jemand von der Gruppe zurück kommt. Jeder ist verpflichtet, im Rahmen der Verkehrsregeln den Anschluss an den Vordermann zu halten. Überholen anderer Fahrzeuge darf nur begonnen werden, wenn Blickkontakt zum Vordermann besteht. Beim Unterbrechen des Überholvorgangs zwischen zwei Fahrzeugen anschließend möglichst weit nach rechts fahren, damit nachfolgende Fahrer die Lücke nutzen können. Inner Orts oder im Bereich von Ampeln ist versetzt zu fahren. Das Führungsfahrzeug fährt vorne links, die folgenden Fahrer dahinter abwechselnd rechts und links. Innerhalb der Gruppe dürfen keine größeren Lücken während der Fahrt entstehen. Erforderlichenfalls ist die Reihenfolge der Fahrer während der Tour anzupassen. Vor Ortsdurchfahrten. oder vor dem Abbiegen von der Hauptrichtung ist die Gruppe zusammen zu führen und zu halten. Im Vorfeld solcher Stellen sind Überholvorgänge zu vermeiden. Vor der Abfahrt nach einer Pause ist zu prüfen, ob alle fahrbereit sind. Dazu wartet das Führungsfahrzeug vor der Gruppe und die startbereiten Fahrer reihen sich dahinter ein. Fahrbereitschaft zeigen wir mit erhobenem Daumen an. Die Teilnahme an der Gemeinschaftstour erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Für Schäden irgendwelchen Art können wir keinerlei Haftung übernehmen.




Linke Hand zum Gruß Dietmar

Ich habe mehr Respekt vor denen, die ehrlich gegen mich die Faust erheben, als vor denen die mir verlogen die Hand reichen


Meine Einweisung an die Motorradgruppe vor der Tour werde ich demnächst hier einstellen.
Mit tourguidendem Gruß...
Smitty


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Wäre von mir nicht unbedingt schlecht gewesen,
die Suchfunktion zu nutzen.

Aber da das Thema recht wichtig ist, lohnt sich das Aufleben aus der Versenkung.

Und Smitty bekommt wieder was zu tun..

Grüße und weg
Werner_ED


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