HDF "VILLEr-Smalltalk & Stammtische"

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Thema: DEAUVILLE-Bereifung


Moin, moin, Walter,

ich bin und bleibe skeptisch, ob man einen Reifenhändler an das Moped ranlassen sollte. Erstmalig (weil zu unterschiedlicher km-Laufleistung) habe ich nur das Vorderrad selbst ausgebaut und zu Reifen.com gebracht. Das ist auch in Ordnung. Den Hinterreifen hab ich bei meiner Bike-Werkstatt machen lassen und habe den Reifen mitgebracht. Diese Maßnahme habe ich nur deswegen so durchgeführt, weil die Bike-Werkstatt mir keinen vernünftigen Preis für die Reifen gemacht hat. Nächstes mal werde ich aber auch das Hinterrad selbst ausbauen und zu Reifen.com bringen.

Wie gesagt, eine Reifenwerkstatt das Hinterrad ausbauen und retour, hab ich kein Vertrauen und Bremsbeläge wechseln schon garnicht, abgesehen davon, das auch der Zahnkranz-Mitnehmer gereinigt und mit neuem Fett versehen werden sollte.

Gruß Burkhard

Wenn Du etwas für Dich tun willst,
dann tu was für Andere !!!


Hallo Burkhard

Du magst mit der Pflege ja Recht haben, ABER und jetzt kommt dein Problem du mußt die Maschiene etwas auf bocken festzurren Vorderrad ausbauen,dann das ganze Mopped nach vorn kippen sicher befestigen und erst dann bekommst du das Hinterrad unter der Maschine raus. Dann noch die Hinterradbremse, da kommt man auch nicht gut ran. Also ich kann das Möppi bei mir nicht sichern, ein zweiter Helfer wäre dann zum festhalten nötig. Jeder wie er mag.

LG Walter CE



burkhard_CE:
...abgesehen davon, das auch der Zahnkranz-Mitnehmer gereinigt und mit neuem Fett versehen werden sollte.


Davon kann ich ein Lied singen. Auch was ein neuer Endantrieb kostet, weil eine Reifenwerkstatt das bei meiner Ville mal nicht gemacht hat und ich damals noch keine Ahnung davon hatte. Seither gehe ich brav zum HH.

Gruß

aus Colonia Claudia Ara Agrippinensium
Andreas

Ich möchte nichts mit Naturkost zu tun haben. In meinem Alter braucht man alle Konservierungstoffe, die man kriegen kann.
George Burns (1896-1996)

(PS: Für eventuelle Schreibfeler ist meine Tastatur zuständig)


Habe mir heute Info in einer Motorradwerkstatt hier am Ort geholt. Er ist um einiges günstiger wie der HH.
Eine reine Reifenwerkstatt ist zwar preislich günstiger aber nach reiflicher Überlegung werde ich doch eine Motorradwerkstatt aufsuchen. Allein schon wegen den Bremsbelägen.
Dann verzichte ich lieber auf diese Fahrspassversicherung von Bridgestone. Die scheint es auch nur bei den größeren Reifenhändler zu geben. Weder in 2 Honda Werkstätten noch in besagter Motorradwerkstatt ist diese Fahrspassversicherung zu bekommen.





Fahrspassversicherung


Wie ich schon mal geschrieben habe muß der Händler im Bikers Club sein. Kuckste hier Dort stehen alle Teilnehmer drin.

Bikergrüße
Holly (derHeilige) & Trude

Ich: VFR1200X Crosstourer SC76, Candy Prominence Red/Graphite Black
Trudes: Suzuki Gladius, Anthrazit/Schwarz


Andreas_KNord:
Davon kann ich ein Lied singen.

Hi Andreas,
genau deswegen, weil ich mich auch an Dein Wahnsinnsmaleur erinnerte, bin ich skeptisch. Aber auch ohne Dein damaliges Maleur habe ich rein gefühlsmäßig keine Traute, die Gesamtarbeit eine Reifenwerkstatt machen zu lassen, bei den reichlich vielen Hinterachskonstruktionen die es gibt. Bei Autos ist es immer dasselbe, no Problem. Moped? Niemals. Ich nicht.

@ WALTER
Im Prinzip hast Du Recht. Es ist, privat Räder ausbauen (und vor allem gleich Beide) etwas komplizierter, aber nicht unmöglich. Bei einer gewissen Umsichtigkeit geht es auch allein. Ist mir, auch unter Kostengesichtspunkten, lieber. --- Bin kürzlich dahintergekommen, das beim letzten Hinterreifenwechsel die Mopedwerkstatt beim abholen kommentierte: Das ist ja bei der Deauville ein Akt, weil die Nuß mit Drehmomentschlüssel nicht auf die Mutter paßt (zu wenig Platz neben dem Auspuff). Aber wir haben es hingekriegt. --- Jetzt weiß ich, was die hingekriegt haben: Die hintere Auspuff-Inbusschraube vom Auspuff ist die Innen-6-Kantfassung rundgedreht. Kann ich also ausbohren und `ne neue besorgen und einsetzen.


Gruß Burkhard

Wenn Du etwas für Dich tun willst,
dann tu was für Andere !!!


Hallo Burkhard

Wenn du das machst, gib laut, wenn zeitlich möglich helfe ich dir dein Möppi festzuhalten.

LG Walter CE



Hier für ALLE RC59 fahrer die freigabe von
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG
für REIFENUMRÜSTUNGEN an HONDA - Krafträdern
Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimport
eur für BRIDGESTONE Reifen in der
Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß
gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten
Reifenkombinationen keine technischen Bedenken best
ehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter
Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt de
r vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß
§29 und §31 StVZO erhalten.
Fahrzeugtyp
Handels-
Felgengröße Serienbereifung gem. ABE Alternative Bere
ifung (nur in den
EG-BE Nr.
Bezeichnung
(v=vorne, h=hinten) angegebenen Paarungen)
RC 52
Deauville
v.
3.50 x 17
Hersteller Bridgestone: Hersteller Bridgestone:
e9*2002/24* NT700V / VA
h.
4.50 x 17
v.
120/70 ZR17 (58W) tl
v.
120/70 ZR17 M/C (58W) tl
BT023F
Sport Touring
0069*00
BT020F
Radial
J
h.
150/70 ZR17 M/C (69W) tl
BT023R
Sport Touring
RC 59
h.
150/70 ZR17 (69W) tl
v.
120/70 ZR17 M/C (58W) tl
BT021F
Sport Touring
e9*2002/24*
BT020R
Radial
U
h.
150/70 ZR17 M/C (69W) tl
BT021R
Sport Touring
0422*00
v.
120/70 ZR17 M/C (58W) tl
BT023F
Sport Touring
h.
150/70 ZR17 M/C (69W) tl
BT020R
Radial
U
v.
120/70 ZR17 M/C (58W) tl
Sport Touring
T30F
h.
150/70 ZR17 M/C (69W) tl
Sport Touring
T30R
Wichtige Hinweise: Unbedingt beachten !
Diese Bescheinigung ist nur gültig mit Unterschrift
der Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH.
Sie ist vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen
und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen
.
Eine Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO ist nich
t erforderlich.
Die aufgeführten Reifenkombinationen wurden von der
Fa. BRIDGESTONE Deutschland GmbH geprüft.
Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen
eine Bauartgenehmigung
nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelistete
n Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Original
zustand gemäß ABE bzw. EG-BE
unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen
führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
gemäß § 19.2 StVZO,
da keine Gefährdung zu erwarten ist. Bedenken gegen
die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne d
es §29 (3) StVZO können durch
die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen
nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der
o.g. ABE/EG-BE aufgeführt sind.
Bad Homburg, 04.03.2013
W.Terfloth
Das Original dieser Bescheinigung - in der jeweils
Leiter Verkauf Motorradreifen
neuesten Fassung - ist einzusehen unter:
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Deutschland GmbH
Geschäftsführer: Benoît Raulin, Gerard Duffy – Sitz
der Gesellschaft: Bad Homburg – Amtsgericht Bad Ho
mburg, Handelsregister- Nr.
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DEUTSCHLAND GMBH
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Gruß Michaela & Felix
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Mach aus deinem Leben das Beste.
Wir sind auf Erden hier,
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Obacht, Freunde des schwarzen Goldes! In den aktuellen Ausgaben 11/2014 (09.05.2014) der Zeitschrift MOTORRAD ( ) und 06/2014 der Zeitschrift MOTORRAD NEWS ( ) findet Ihr die neusten Tests über Tourensportreifen. Mit den Titeln "Haftbefehl" und "Wunderschuhe". Lesenswert!
Mit bereitsdurchgelesenem Gruß...
Smitty


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SUUM CUIQUE


Hallo Smitty

und wann bekommst du den neuen PR 4 ?

Muß mich ja in ein paar Wochen auch schon wieder entscheiden

In die engere Auswahl kommen dieses Jahr

1. BT 23
2. T 30
3. PR 4

einer wird es wohl werden.
der Pirelli eher nicht mehr. der PR 3 auch nicht.
Bridgesstone harmoniert sehr gut mit der Deauville.
Metzler auch nicht, kommt aus dem gleichen Haus wie Pirelli, soll aber eine nicht so spitze Kontur haben wie der Angel.





Moin Moin

Hab mir heute hinten den BT 23 wieder rauf machen lassen mit der Fahrspass Versicherung. Die neue Regelung mit der Meldung bei Bridgestone über einen BikersClub Händler ist einfacher für den Käufer.Man muß als Käufer nur drauf bestehen. Preisunterschiede waren innerhalb 1,-€, hatte 4 Händler angefragt und mich für den BikersClub Händler entschieden. Dies kann bei der Deauville anders sein, muß aber nicht.

Also bin ich jetzt hinten mit 12 Monaten Plattfuß Schutz unterwegs. Länger hält der eh nicht. (12.000-16.000km)

Fahrspass Versicherung

Bikergrüße
Holly (derHeilige) & Trude

Ich: VFR1200X Crosstourer SC76, Candy Prominence Red/Graphite Black
Trudes: Suzuki Gladius, Anthrazit/Schwarz


Hallo Udo,

ich habe jetzt seit einigen Wochen den Bridgestone T30
drauf. Vorher den BT23
Ein Unterschied wie Tag und Nacht. Mag wohl auch daran gelegen haben das der "alte" ziemlich am Ende war.
Ich kann den T30 nur empfehlen. Über die Laufleistung werde ich wohl erst nach einigen Monaten berichten können.
Mit der Fahrspassversicherung ist das so eine Sache. Kein Motorradschrauber war in der Lage diese anzubieten. Funktioniert anscheinend nur bei den großen Reifendiscounter.
Hier fehlte mir aber das Vertrauen, zumal auch die Bremsbeläge hinten mit getauscht werden mussten.
----Ich lasse nicht jeden an meine Ville -----





Zuletzt bearbeitet: 13.05.14 20:32 von Gerd_MG


zum Thema Fahrspaß Versicherung bei Bridgestone.

mittlerweile sollte der Händler im Bikers Club sein und dort solltest du die Reifen kaufen, dann bekommst du auch diese Versicherung.
Händler die nichts mit dem Club zu tun haben, bleiben auf der Strecke. Mit diesem Vorgehen will man verhindern, das die Reifen über das Internet verschleudert werden.

Ich habe bei Bridgestone angerufen und wollte das geklärt wissen, weil es von Bridgestone auch immer eine Pflegebox gab.
Die Versicherung wurde abgelehnt, die Pflege Box (S 100) hat man mir allerdings zugesandt.

Zur Laufleistung kann ich sagen, das der BT 23 etwas länger hielt.



Hat schon mal einer von euch bei NEUEN Reifen auf das Herstellungsdatum geschaut?????
und ist es Okay wenn vorne datum 2014 und hinten 2012 ist ???die woche ist mir jetzt nicht so wichtig sind beide fast gleich


Gruß Michaela & Felix
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Hallo Felix

Der neue Reifen: Drei Jahre und nicht mehr

Tatsache ist: Frischer Gummi greift am Besten. Untersuchungen des ADAC mit ungenutzten Neureifen unterschiedlichen Alters haben gezeigt, dass sich die technischen Eigenschaften über die Jahre negativ verändern können. Woraus sich die Schlussfolgerung ergibt: Älter als drei Jahre sollte ein Reifen beim Kauf nicht sein – worauf Sie bei der Auftragserteilung hinweisen können.

Ähnliches ergibt sich aus Gerichtsentscheidungen. Eine allgemein gültige Rechtsvorschrift dazu existiert allerdings nicht - ein Mindesthaltbarkeitsdatum wie bei Lebens- oder Arzneimittel sucht der Verbraucher, obwohl es sich um sicherheitsrelevante Fahrzeugteile handelt, vergebens. Immerhin müssen Reifen ein Produktionsdatum tragen. Im eingekreisten Oval auf unserem Bild wäre 0606 die sechste Woche 2006.

Quelle: ADAC


Zuletzt bearbeitet: 26.05.14 23:01 von Udo_War
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